Landesweites Verbot des Aufsteigenlassen von ballonartigen Leuchtkörpern (ab 23.07.2009)
Auf Grund der zunehmenden Zahl von Bränden, die durch Himmelslaternen verursacht werden, und insbesondere wegen des jüngsten Brandes in Dieburg am 11. Juni 2009, bei dem ein geschätzter Sachschaden in einer Höhe von 250.000€ entstanden ist, hat sich die Landesregierung entschlossen, ein landesweites Verbot des Aufsteigenlassens von Himmelslaternen auszusprechen.
Himmelslaternen, auch bekannt als Wunsch- oder Kong-Ming-Laternen, sind derzeit der Renner auf Partys und Hochzeiten: Romantisch leuchtend steigen sie in den Nacht hinein.
Doch sorgen sie in Deutschland immer häufiger für Wirbel. Wo die einen Ufos sehen, wittern andere erhebliche Brandgefahr.
Dabei war doch alles ganz anders gemeint. Eigentlich versprechen die ursprünglich aus Thailand stammenden Himmelslaternen nach einer 2000 Jahre alten Tradition nur Gutes. Damit bloß nichts schief geht, wird vor dem Aufsteigen ein Herzenswunsch in die Himmelslaterne geflüstert oder mit einem Filzstift auf die Himmelslaterne geschrieben.
Um das Leuchtobjekt auf ihrem Weg Richtung Firmament zu bringen, wird z.B. eine Baumwollkerze angezündet, die unter einer Hülle aus Papier angebracht ist. Die Himmelslaterne funktioniert quasi wie ein Heißluftballon in Kleinformat: ist die Luft in der Hülle durch die Flamme ausreichend erhitzt, steigt die Himmelslaterne senkrecht auf und hält sich - abhängig von der Größe der Laterne - 5 bis 20 Minuten in der Luft. Bei Windstille steigt die Himmelslaterne bis zu max. 500 Höhenmeter Kerzengerade auf und fällt in einem Radius von ca. 150 Metern auch wieder nach unten (Sofern es Windstill ist).
Doch was, wenn die noch brennende Laterne auf Abwege gerät oder abstürzt? "Wird sie durch Wind abgetrieben und landet beispielsweise in trockenen Bäumen oder auf Hausdächern, kann ein Brand entstehen (fliegende Brandstifter). Himmelslaternen würden als "ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb" bewertet.
Daraus resultierend, hat nun auch die Hessische Landesregierung neben anderen Bundesländern ein landesweites Verbot zum Aufsteigenlassen solcher ballonartiken Laternen ausgesprochen.